Kita-Atlas Deutschland

Von A wie Anmeldung bis Z wie Zuschüsse - der große Überblick über Anmeldung, Kosten und Konzepte in allen 16 Bundesländern.

Jedes Kind in Deutschland hat ab dem 1. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz - unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.

Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist im Sozialgesetzbuch (§ 24 SGB VIII) verankert. Er soll sicherstellen, dass alle Kinder frühzeitig Zugang zu Bildung, Betreuung und Förderung erhalten – unabhängig von Sprache oder familiärem Hintergrund.

In der Praxis bedeutet das: Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die Kindertagesbetreuung ist in Deutschland föderal organisiert: Der Bund schafft den rechtlichen Rahmen, die Bundesländer legen die konkreten Regelungen fest, und die Städte und Kommunen sind für die Umsetzung und Finanzierung vor Ort verantwortlich. Dadurch unterscheidet sich die Betreuungssituation je nach Bundesland und Kommune. Zwar gilt der Rechtsanspruch bundesweit, doch Angebot, Organisation und vor allem die Kosten variieren regional erheblich.

Kindertagesstätten und Kindertagespflege – was ist der Unterschied?

  • Eine Kindertagesstätte (Kita) ist eine Einrichtung, in der Kinder meist in größeren Gruppen von mehreren pädagogischen Fachkräften betreut werden. Dazu gehören Krippen, Kindergärten und Horte.

  • Die Kindertagespflege dagegen bietet Betreuung im kleineren, familiären Rahmen: Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kümmert sich in der Regel um bis zu fünf Kinder – entweder im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen. In der Großtagespflege schließen sich mehrere Tagespflegepersonen zusammen und betreuen gemeinsam bis zu zehn Kinder.

  • Beide Betreuungsformen – Kindertagesstätte und Kindertagespflege – sind gesetzlich gleichgestellt und erfüllen denselben Bildungs- und Förderauftrag. Der Unterschied liegt vor allem in der Gruppengröße, der Betreuungsform und der Organisation.

Altersgruppen in der Kindertagesbetreuung: Krippe und Elementarbereich

In Deutschland wird in Kitas meist zwischen Krippe (unter drei Jahre) und Elementarbereich (ab drei Jahren bis Schuleintritt) unterschieden:

  • Krippe: Für Kinder unter drei Jahren. Hier stehen Eingewöhnung, Bindung und intensive Betreuung im Mittelpunkt. Da Kleinkinder mehr Zuwendung brauchen, ist der Betreuungsschlüssel enger: Eine Fachkraft ist im Durchschnitt für etwa 3 bis 5 Kinder zuständig.

  • Elementarbereich (Kindergarten): Ab etwa drei Jahren. Hier geht es um gemeinsames Spielen, Sprache, Bewegung und frühe Bildung in größeren Gruppen. Der Betreuungsschlüssel ist weniger eng: Eine Fachkraft betreut hier etwa 8 bis 10 Kinder.

  • Altersgemischte Gruppen: Nicht alle Einrichtungen trennen strikt nach Altersgruppen. In sogenannten Familiengruppen können jüngere und ältere Kinder gemeinsam betreut werden.

Wunsch- und Wahlrecht bei der Kitaplatzsuche

Eltern haben in Deutschland ein gesetzlich verankertes Wahlrecht (§ 5 SGB VIII). Dieses erlaubt, zwischen verschiedenen Betreuungsformen und Trägern zu wählen und Wünsche zu äußern - etwa zu Konzept, Lage oder Betreuungsumfang.

  • Ein Platz in einer bestimmten Einrichtung kann nicht eingefordert werden. Der Rechtsanspruch bezieht sich nur auf einen geeigneten Platz, nicht auf die Wunschkita.

  • Wünsche werden berücksichtigt, sofern keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen und freie Plätze verfügbar sind.

  • Der Wohnort ist entscheidend: Vorrangig müssen Kinder im eigenen Zuständigkeitsbereich versorgt werden. Ein Platz außerhalb des Wohnorts ist möglich, erfordert jedoch meist eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt.

  • Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen lassen das Wahlrecht ausdrücklich auch über die Gemeindegrenzen hinaus zu.

Kosten der Kindertagesbetreuung

Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung unterscheiden sich in Deutschland erheblich – je nach Bundesland, Kommune, Träger, Alter des Kindes und Betreuungsumfang.

  • In zehn Bundesländern ist die Betreuung zumindest teilweise beitragsfrei, z. B. in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern für alle Jahrgänge, in Rheinland-Pfalz ab zwei Jahren oder in Bremen ab drei Jahren. Ab 2027 zieht auch das Saarland nach.

  • In anderen Ländern zahlen Eltern weiterhin Beiträge. Besonders in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein fallen noch Gebühren an.

  • Grundsätzlich gilt: Krippenplätze (unter 3 Jahre) sind teurer als Kindergartenplätze (ab 3 Jahre), da der Betreuungsschlüssel enger ist.

  • Zusätzlich zu den Betreuungsgebühren entstehen oft Kosten für Verpflegung und weitere Leistungen (z. B. Ausflüge, Windeln)

  • Viele Kommunen bieten Geschwisterermäßigungen: In manchen Städten ist das zweite Kind günstiger, ab dem dritten Kind oft beitragsfrei.

  • Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Wohnort: Auch wenn eine Kita im Nachbarbundesland beitragsfrei ist, gelten meist die Beitragsregelungen der eigenen Wohnsitzkommune, da diese das zuständige Jugendamt trägt.

Bewerbung um einen Kitaplatz

Die Bewerbung um einen Betreuungsplatz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich je nach Bundesland, Kommune oder Träger. Eltern sollten sich deshalb frühzeitig informieren, welches Verfahren vor Ort gilt.

  • In manchen Regionen können sich Eltern direkt bei den Kitas bewerben, häufig muss die Anmeldung jedoch zentral bei Stadt, Kommune oder Jugendamt erfolgen.

  • In vielen Regionen erfolgt die Platzvergabe nur zu Beginn des Kitajahres, das meist am 1. August beginnt. In anderen Kommunen ist ein Einstieg laufend möglich, sobald ein Platz frei wird.

  • Gemeinden können organisatorische Bewerbungsfristen setzen (z. B. Anmeldung bis Januar für den Start im August). Diese Fristen sind nicht rechtsverbindlich und dürfen den gesetzlichen Anspruch (§ 24 SGB VIII) nicht einschränken. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch nicht – es kann jedoch schwieriger werden, rechtzeitig einen Platz zum gewünschten Termin zu erhalten. Deshalb raten viele Kommunen zu einer Anmeldung 9–12 Monate vorher.

  • Nach der Anmeldung erhalten Eltern eine Zu- oder Absage, teilweise auch einen Platz auf der Warteliste. Bei Problemen ist das örtliche Jugendamt zuständig; dort kann der Rechtsanspruch auf einen Platz geltend gemacht werden.

Kita-Anmeldeverfahren

Bundesland
Anmeldeverfahren
Direkte Bewerbung?
Bundesland: Baden-Württemberg
Anmeldeverfahren: Zentrale Vormerkung über KDW
Direkte Bewerbung? Nein - Weiterleitung durch Verwaltung
Bundesland: Bayern
Anmeldeverfahren: Zentrale Anmeldung über BayernID
Direkte Bewerbung? Nein - Weiterleitung durch System
Bundesland: Berlin
Anmeldeverfahren: Kita-Gutschein + direkte Kita-Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Mit Gutschein direkt bei Kitas
Bundesland: Brandenburg
Anmeldeverfahren: Kommunale Vormerkung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach kommunaler Vormerkung
Bundesland: Bremen
Anmeldeverfahren: Kommunale Vormerkung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach kommunaler Vormerkung
Bundesland: Hamburg
Anmeldeverfahren: Kita-Gutschein + direkte Kita-Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Mit Gutschein direkt bei Kitas
Bundesland: Hessen
Anmeldeverfahren: Kommunale Vormerkung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach kommunaler Vormerkung
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Anmeldeverfahren: Direkte Anmeldung bei Kita + Jugendamt-Antrag
Direkte Bewerbung? Ja - Vor kommunaler Anmeldung
Bundesland: Niedersachsen
Anmeldeverfahren: Kommunale Vormerkung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach kommunaler Vormerkung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Anmeldeverfahren: Zentrale Bedarfsanmeldung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach zentraler Vormerkung
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Anmeldeverfahren: Zentrale Vormerkung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach zentraler Vormerkung
Bundesland: Saarland
Anmeldeverfahren: Kommunale Vormerkung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach kommunaler Vormerkung
Bundesland: Sachsen
Anmeldeverfahren: Zentrale Vormerkung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach zentraler Vormerkung
Bundesland: Schleswig-Holstein
Anmeldeverfahren: Anmeldung im KitaPortal + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach Portal-Anmeldung
Bundesland: Thüringen
Anmeldeverfahren: Kommunale Anmeldung + direkte Bewerbung
Direkte Bewerbung? Ja - Nach kommunaler Anmeldung

Wichtige Erkenntnisse

  • Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland mit echter zentraler Weiterleitung - keine direkte Kita-Bewerbung nötig

  • Berlin und Hamburg mit Kita-Gutschein-System: Gutschein beantragen, dann direkt bei Kitas bewerben.

  • Die Anmeldung in Bayer ist nicht einheitlich, sondern je nach Kommune entweder zentral oder halbzentral. Man benötigt ein BayernID-Benutzerkonto. Teilweise erfolgt die Rückmeldung bzw. die fesamte Kommunikation über das BayernID-Postfach. Manchmal sogar die gesamte Kommunikation. Es gibt aber auch Kommunen wo die Kitas direkt Antworten.

  • In Mecklenburg-Vorpommern heißt es, erst Kita finden, dann Jugendamt informieren (umgekehrtes Verfahren)

  • Zweistufiges Verfahren ist am weitesten verbreitet: Zentrale/kommunale Vormerkung, plus direkter Bewerbung bei den Kitas

Typischer Ablauf beim zweistufigen Verfahren

  • Zentrale oder kommunale Bedarfsanmeldung (online oder vor Ort)

  • Direkte Bewerbung bei bis zu 3 Wunsch-Kitas

  • Benachrichtigung erfolgt durch die Kita

  • Eltern und Kita schließen Betreuungsvertrag

Entscheidung

  • Die Entscheidung liegt überwiegend bei den Trägern selbst nach eigenen Kriterien

  • Nur wenige Kommunen vergeben zentral und weisen zu

  • Eine automatische oder algorithmusbasierte Verteilung gibt es praktisch nicht

Alle Bundesländer

Baden-Württemberg

Überblick

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG): Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 19. März 2009 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die Gemeinden als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die praktische Umsetzung und Bedarfsplanung verantworten.

Kosten

Keine landesweite Beitragsfreiheit: Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern ohne generelle Beitragsfreiheit. Kommunen können eigenständig über Gebührenfreiheit entscheiden - nur wenige Städte wie Heilbronn und Künzelsau bieten vollständig gebührenfreie Betreuung an. Die Elternbeiträge variieren stark zwischen den Kommunen und können bis zu 600 Euro monatlich plus Verpflegungskosten betragen.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung vom Träger nach kommunalen Vorgaben: Eltern erhalten ihre monatliche Rechnung direkt vom Kita-Träger. Die Höhe legt jede Gemeinde für ihre kommunalen Einrichtungen fest, freie Träger können eigene Beiträge erheben. Zusätzlich fallen Verpflegungskosten und mögliche Zusatzleistungen an. Die Beiträge sind meist nach Buchungszeiten gestaffelt und richten sich oft nach dem Einkommen.

Anmeldung & Platzvergabe

Zentrale Online-Vormerkung über KDW: Die Platzvergabe erfolgt über das landesweite “Kita-Data-Webhouse” (KDW) mit zentraler Vormerkung. Eltern registrieren sich online, geben bis zu drei Wunsch-Kitas an, und die Stadtverwaltung leitet die Vormerkung automatisch an die gewünschten Einrichtungen weiter. Eine direkte Bewerbung bei den Kitas ist nicht nötig - die Kitas prüfen die Verfügbarkeit und das Jugendamt informiert über Zu- oder Absagen per Mail. Über 80 Kommunen in Baden-Württemberg nutzen dieses kostenfreie System des Landesjugendamtes.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Ausgeglichene Trägervielfalt: Baden-Württemberg verfügt über eine ausgewogene Trägerlandschaft mit kommunalen Trägern (40,8%), kirchlichen Trägern (38,4%), freien Trägern der Wohlfahrtsverbände sowie privaten Anbietern (20,8%). Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl, jedoch bestehen oft lange Wartelisten bei beliebten Einrichtungen.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Bundesweit kürzeste Öffnungszeiten: Baden-Württemberg hat die kürzesten Kita-Öffnungszeiten bundesweit. 88% der Kitas starten zwischen 7:00-7:30 Uhr, 57% schließen bereits vor 16:30 Uhr. Die durchschnittliche tägliche Öffnungsdauer beträgt nur 8,2 Stunden (Bundesschnitt: 9,2 Stunden). Die Kitas haben durchschnittlich 24,6 Schließtage im Jahr - mehr als der Bundesdurchschnitt von 20,6 Tagen.

Nutzung & Kapazitäten

Ausbaubedarf bei U3-Betreuung und Personal: Etwa 412.000 Kinder werden in rund 9.100 Kitas betreut. Die Betreuungsquote bei unter 3-Jährigen liegt bei 29,5% (unter Bundesdurchschnitt), bei 3-6-Jährigen bei 94,2%. Der Personalschlüssel liegt bei 1:3,0 für Krippengruppen und 1:7,7 für Kindergartengruppen bei Ganztagsbetreuung. Laut Bertelsmann Stiftung fehlen 18.330 Erzieher*innen für bedarfsgerechte Betreuung. Bis 2030 werden voraussichtlich 40.000 Fachkräfte fehlen.

Kritik & aktuelle Themen

Fachkräftemangel und Gebührendebatte: Der dramatische Fachkräftemangel führt zu Einschränkungen bei Öffnungszeiten und zu größeren Gruppen. Die SPD fordert mit einem Volksbegehren gebührenfreie Grundbetreuung (35 Stunden/Woche) für alle Kinder. Das Land hat 2024 neue Regelungen zur Stärkung der Leitungszeit eingeführt und den Mindestpersonalschlüssel für Krippengruppen rechtlich verankert. Die Debatte um Beitragsfreiheit intensiviert sich angesichts der Nachbarländer mit kostenloser Betreuung.

Bayern

Überblick

Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG): Das BayKiBiG ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Bayern. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die Gemeinden die Bedarfsplanung verantworten.

Kosten

Beitragszuschuss von 100 Euro: Bayern gewährt einen Beitragszuschuss von 100 Euro pro Kind und Monat für die gesamte Kindergartenzeit (ab 3 Jahren bis Einschulung). Dadurch wird die Betreuung für viele Familien kostenfrei. Elternbeiträge müssen nach Buchungszeiten gestaffelt sein.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung vom Träger mit automatischem Abzug: Träger stellen die Rechnung und ziehen den 100-Euro-Zuschuss automatisch ab. Zusätzlich fallen Verpflegungskosten an. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann der Elternbeitrag übernommen werden.

Anmeldung & Platzvergabe

Zentrale Online-Anmeldung über BayernID: Eltern melden ihr Kind immer online über ein kommunales Portal und das BayernID-Benutzerkonto an. Die Platzvergabe und die Kommunikation erfolgen je nach Kommune entweder vollständig digital über das Portal (z.B. über das BayernID-Postfach) oder – in manchen Gemeinden – durch direkte Rückmeldung der Kitas. Die Vergabe erfolgt stets nach den Auswahlkriterien der Kita-Träger. Die Anmeldephase ist meist zwischen Januar und März für das im September beginnende Kita-Jahr.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Vielfältige Trägerstruktur: Bayern verfügt über kommunale, kirchliche, freie und private Träger. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl, jedoch kann die Platzvergabe nach trägerinternen Kriterien erfolgen.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Typische Öffnungszeiten zwischen 7:00-17:00 Uhr. Schließzeiten meist 2-3 Wochen Sommerferien plus einzelne Tage. Das Kita-Jahr startet stets zum September.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Versorgung mit regionalem Ausbaubedarf: Bayern hat eine der höchsten Kita-Versorgungsquoten bundesweit. Die Betreuungszeiten sind stark gestiegen - über 38% der unter 3-Jährigen nehmen Ganztagsbetreuung in Anspruch.

Kritik & aktuelle Themen

Elternbeteiligung und Qualität: Elternbeiräte sind gesetzlich vorgeschrieben und wirken bei wichtigen Entscheidungen mit. Diskutiert wird über weitere Gebührenreduzierungen und den Ausbau der Ganztagsbetreuung.

Berlin

Überblick

Das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) vom 23. Juni 2005 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Berlin. Ergänzend regelt die Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) detaillierte Verfahren. Berlin vereint als Stadtstaat Landes- und Kommunalebene, die Jugendämter der zwölf Bezirke verantworten die praktische Umsetzung.

Kosten

Vollständige Beitragsfreiheit: Seit dem 1. August 2018 sind Kita und Kindertagespflege in Berlin für alle Kinder ab einem Jahr kostenfrei. Dies gilt unabhängig von Trägerschaft und Einkommen der Eltern. Berlin gehört damit zu den wenigen Bundesländern mit landesweiter Beitragsfreiheit.

Abrechnung & Elternbeiträge

Nur Verpflegungskosten für Eltern: Eltern zahlen lediglich einen gesetzlichen Verpflegungsbeitrag von 23 Euro pro Monat nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG). Dieser wird direkt an den Essenanbieter gezahlt. Träger können zusätzliche Beiträge für besondere Leistungen wie Bio-Essen oder Sprachunterricht erheben. Die Kita-Finanzierung läuft über das landesweite Gutscheinsystem zwischen Land und Trägern.

Anmeldung & Platzvergabe

Berliner Gutscheinsystem mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern beantragen zunächst beim Jugendamt ihres Wohnbezirks einen Kita-Gutschein, der den Betreuungsbedarf festlegt. Mit diesem Gutschein müssen sich Eltern dann direkt bei den gewünschten Kitas bewerben und um einen Platz bitten. Der Gutschein kann bei allen rund 1.800 vom Land Berlin finanzierten Einrichtungen eingelöst werden, sofern freie Plätze vorhanden sind. Die Beantragung soll zwischen 9 und 2 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Breite Trägervielfalt: Berlin verfügt über eine ausgewogene Trägerlandschaft mit kommunalen Trägern (Eigenbetriebe der Bezirke), kirchlichen Trägern, freien Trägern der Wohlfahrtsverbände sowie privaten Anbietern. Besonders charakteristisch sind die etwa 400 Elterninitiativen (Kinderläden), die Berlin zu einem Pionier alternativer Betreuungskonzepte machen. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl innerhalb und außerhalb ihres Bezirks.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Flexible Betreuungszeiten: Typische Öffnungszeiten sind 6:00/6:30 bis 16:30/17:00 Uhr an Werktagen. Die meisten Kitas schließen maximal 25 Tage im Jahr: etwa 15 Tage in den Sommerferien, 2-5 Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sowie einige Tage für Fortbildungen. Viele Einrichtungen bieten während der Sommerschließzeit Notbetreuung an.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Versorgung mit freien Plätzen: 2024 wurden 171.686 Kinder in Kitas betreut. Die Betreuungsquoten betragen 47,6% bei unter 3-Jährigen und 92,1% bei 3- bis 6-Jährigen. Aktuell stehen rund 197.000 genehmigte Plätze zur Verfügung, wobei etwa 19.000 Kitaplätze unbesetzt sind. Berlin verfügt über rund 2.600 Kindertageseinrichtungen. Der Personalschlüssel liegt bei 1:4 für unter 1-Jährige, 1:5 für 2-Jährige und 1:9 für über 3-Jährige (jeweils ganztags).

Kritik & aktuelle Themen

Berlin hat zwar viele Kitaplätze, doch der Fachkräftemangel führt zu gekürzten Betreuungszeiten, unterbesetzten Gruppen und spontanen Schließungen. Ab 2026 soll der Betreuungsschlüssel für unter 3-Jährige von 1:5,1 auf 1:4,1 verbessert werden – doch schon heute fehlt das Personal, um selbst den aktuellen Schlüssel zuverlässig einzuhalten.

Brandenburg

Überblick

Kindertagesstättengesetz (KitaG): Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 27. Juni 2004 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) die Bedarfsplanung verantworten.

Kosten

Beitragsfreiheit ab 3 Jahren: Seit dem 1. August 2024 sind alle Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung vollständig beitragsfrei betreut. Dies gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern und für alle Träger. Für unter 3-Jährige zahlen Eltern weiterhin Beiträge.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung vom Träger, nur Essengeld für Ü3-Kinder: Träger stellen die Rechnung und erhalten vom Land eine Pauschale von 105-125 Euro pro beitragsfreiem Kind. Eltern zahlen nur noch Essengeld (durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen) direkt an den Essenanbieter. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Sprachunterricht oder Ausflüge können extra kosten.

Anmeldung & Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt kommunal geregelt. Viele Gemeinden führen eine zentralen Vormerkung. Eltern können meist 2-3 Wunscheinrichtungen angeben. Die Platzvergabe erfolgt durch die Träger nach eigenen Kriterien. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit mindestens 6 Stunden täglich.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Ausgeglichene Trägerstruktur: Brandenburg verfügt über 51,2% öffentliche und 48,8% freie Träger. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze. Die Finanzierung erfolgt über Landeszuschüsse an die Kommunen und Träger.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Lange Öffnungszeiten: Brandenburg gehört zu den Bundesländern mit den längsten Kita-Öffnungszeiten - über 75% der Kitas haben mehr als 10 Stunden täglich geöffnet. Die Schließzeiten werden trägerindividuell festgelegt. Typische Öffnungszeiten sind 6:00-17:00 Uhr.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Betreuungsquoten: In Brandenburg werden gut 200.000 Kinder in 2.032 Kitas betreut. Die Betreuungsquoten betragen 58% bei unter 3-Jährigen und 97% bei Kindern ab 3 Jahren. Der Personalschlüssel liegt bei 1:4,25 für Krippengruppen und 1:10 für Kindergartengruppen.

Kritik & aktuelle Themen

Weiterer Ausbau der Beitragsfreiheit geplant: Es wird darüber debattiert, alle Elternbeiträge in Krippe und Hort abzuschaffen. Trotz verbesserter Personalschlüssel sind die Betreuungsverhältnisse noch ungünstiger als wissenschaftlich empfohlen.

Bremen

Überblick

Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (BremKTG): Das BremKTG vom 19. Dezember 2000 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Bremen. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die praktische Umsetzung verantworten.

Kosten

Beitragsfrei ab 3 Jahren: Seit dem 1. August 2019 sind alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung beitragsfrei betreut. Dies gilt für Kitas und Kindertagespflege aller Träger unabhängig vom Einkommen der Eltern. Für unter 3-Jährige zahlen Eltern weiterhin Beiträge nach Einkommen gestaffelt.

Abrechnung & Elternbeiträge

Zentrale Beitragsfestsetzung: In Bremen erfolgt seit 2019 eine zentralisierte Beitragsfestsetzung und -erhebung auch für freie Träger. Eltern erhalten ihre Rechnung von der Stadtgemeinde, nicht vom Träger. Zusätzlich fallen Verpflegungskosten und mögliche Zusatzleistungen an.

Anmeldung & Platzvergabe

Kommunale Platzvergabe: Die Anmeldung und Platzvergabe erfolgt über die Jugendämter der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Eltern müssen sich bei den gewünschten Kitas direkt bewerben. Die Platzvergabe erfolgt durch die Träger nach eigenen Kriterien und verfügbaren Plätzen.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Vielfältige Trägerstruktur: Bremen verfügt über kommunale Träger (KiTa Bremen), kirchliche, freie und private Träger. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl, jedoch bestehen oft Wartelisten. Die Kindertagespflege wurde 2024 reformiert und professionalisiert.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Die Öffnungszeiten werden von den Trägern festgelegt. Typische Öffnungszeiten variieren je nach Einrichtung. Die Schließzeiten richten sich nach trägerinternen Regelungen.

Nutzung & Kapazitäten

Stadtstaatliche Struktur: Bremen als Stadtstaat vereint Landes- und Kommunalebene. Die Kindertagespflege wurde 2024 grundlegend reformiert, um den gestiegenen Anforderungen und der Professionalisierung gerecht zu werden. Großtagespflegestellen mit festangestellten Fachkräften rücken in den Fokus.

Kritik & aktuelle Themen

Reform der Kindertagespflege: 2024 wurde das BremKTG grundlegend reformiert, um moderne Betreuungsformen wie Großtagespflegestellen zu ermöglichen. Die maximale Kinderanzahl und Verbundstrukturen wurden neu geregelt. Die Professionalisierung des Berufsfelds steht im Fokus.

Hamburg

Überblick

Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG): Das KibeG ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Hamburg. Hamburg vereint als Stadtstaat Landes- und Kommunalebene.

Kosten

5 Stunden täglich beitragsfrei: Hamburg bietet kostenfreie Betreuung von 5 Stunden täglich inklusive Mittagessen für alle Kinder ab Geburt bis zur Einschulung. Für längere Betreuungszeiten zahlen Eltern Beiträge nach Einkommen, Familiengröße und Betreuungsumfang gestaffelt. Die Höchstbeiträge betragen 191 Euro für 8 Stunden und 204 Euro für 10-12 Stunden täglich.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung vom Bezirksamt: Eltern erhalten ihre Rechnung vom Bezirksamt, nicht vom Kita-Träger. Die Kita rechnet direkt mit der Stadt ab. Bei einem Familieneinkommen von 4.850 Euro netto zahlt eine Familie beispielsweise 191 Euro für 8-Stunden-Betreuung eines Krippenkindes. Familien mit Transferleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, etc.) sind von Beiträgen befreit.

Anmeldung & Platzvergabe

Hamburger Kita-Gutschein-System: Eltern beantragen bei der Abteilung Kindertagesbetreuung ihres Bezirksamtes oder online einen Kita-Gutschein. Mit diesem Gutschein müssen sich Eltern dann direkt bei den gewünschten Kitas bewerben. Seit Januar 2025 gibt es "XL-Gutscheine", die bis zur Einschulung gelten jedoch nur die Basisbetreuung von 5h abdecken. Bei höherem Betreuungsbedarf muss der Gutschein jährlich neu beantragt werden.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Breite Trägervielfalt: Hamburg verfügt über kommunale (Elbkinder), kirchliche, freie und private Träger. Der Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung definiert einheitliche Standards. Eltern haben freie Trägerwahl, jedoch können Träger zusätzliche Qualitätsbeiträge von 25-45 Euro erheben.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Lange Öffnungszeiten: Etwa jede zweite Kita hat Öffnungszeiten über 10 Stunden täglich. Die Öffnungszeiten werden trägerindividuell festgelegt. Kita-Gutscheine sind für 5, 6, 8, 10 oder 12 Stunden erhältlich.

Nutzung & Kapazitäten

Rechtsanspruch ab 2 Jahren: Hamburg hat bereits 2012 den Rechtsanspruch auf fünfstündige Betreuung für alle Kinder ab zwei Jahren vorgezogen. Für Kinder mit Behinderung besteht ein Anspruch auf 6 Stunden beitragsfrei.

Kritik & aktuelle Themen

Gesetzesnovelle 2024 und XL-Gutscheine: Die KibeG-Reform von 2024 begrenzt Zuzahlungen und stärkt die Elternmitwirkung. Seit Januar 2025 müssen Familien für die 5-Stunden-Grundbetreuung nur noch einmal einen Antrag stellen - der XL-Gutschein gilt bis zur Einschulung.

Hessen

Überblick

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB): Das HKJGB vom 18. Dezember 2006 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Hessen. Das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) von 2013 bündelt die Landesförderung. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die Gemeinden als örtliche Träger die Bedarfsplanung und praktische Umsetzung verantworten.

Kosten

Beitragsfreiheit ab 3 Jahren: Seit dem 1. August 2018 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung täglich 6 Stunden gebührenfrei. Diese Regelung gilt, wenn alle Kommunen mitmachen. Für längere Betreuungszeiten und unter 3-Jährige zahlen Eltern weiterhin Beiträge.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung von der Kommune: Eltern erhalten ihre Rechnung von der Gemeinde, nicht vom Träger. Das Land zahlt den Kommunen einen Zuweisungsbetrag für die 6-stündige Beitragsfreiheit. Zusätzlich fallen Verpflegungskosten und mögliche Zusatzleistungen an. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann der Elternbeitrag übernommen werden.

Anmeldung & Platzvergabe

Kommunale Anmeldung mit direkter Kita-Bewerbung: Die Platzvergabe erfolgt kommunal geregelt. Eltern müssen sich direkt bei den gewünschten Kitas bewerben. Die Anmeldeverfahren variieren je nach Kommune. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Vielfältige Trägerstruktur: Hessen verfügt über kommunale, kirchliche, freie und private Träger. Das HessKiföG räumt Trägern mehr Gestaltungsspielräume bei der Organisation des Kita-Alltags ein. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Die Öffnungszeiten werden von den Trägern festgelegt und variieren erheblich. Die beitragsfreien 6 Stunden gelten als Mindeststandard, viele Kitas bieten längere Betreuungszeiten gegen Aufpreis.

Nutzung & Kapazitäten

Ausbaubedarf bei U3-Betreuung: Die 6-stündige Beitragsfreiheit ab 3 Jahren wird durch Landeszuschüsse an die Gemeinden finanziert. Die Betreuungsquoten und Personalschlüssel variieren regional stark. Das HessKiföG zielt auf einheitliche Fördersystematik und bessere Qualität ab.

Kritik & aktuelle Themen

Elternbeteiligung und Qualitätsentwicklung: Die Elternbeteiligung ist gesetzlich verankert - Elternversammlungen und Elternbeiräte wirken bei wichtigen Entscheidungen mit. Diskutiert wird über eine Ausweitung der Beitragsfreiheit auf längere Betreuungszeiten und jüngere Kinder. Das HessKiföG ermöglicht flexiblere Organisationsformen in Kitas.

Mecklenburg-Vorpommern

Überblick

Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V): Das KiföG M-V vom 16. Juli 2013 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gesetz wurde 2020 grundlegend novelliert, um die Elternbeitragsfreiheit einzuführen. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die örtlichen Träger die praktische Umsetzung verantworten.

Kosten

Vollständige Beitragsfreiheit: Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung komplett beitragsfrei - Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort bis zu 10 Stunden täglich. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland mit vollständiger Elternbeitragsfreiheit unabhängig vom Alter und Einkommen.

Abrechnung & Elternbeiträge

Nur Verpflegungskosten für Eltern: Eltern zahlen ausschließlich Verpflegungskosten direkt an den Essenanbieter. Bei finanziellen Schwierigkeiten können diese beim Jugendamt beantragt werden (außer Hort - dort über Bildungs- und Teilhabepaket).

Anmeldung & Platzvergabe

Die Anmeldung erfolgt über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Antrag soll spätestens drei Monate vor voraussichtlichem Betreuungsbeginn mit Platzzusage der jeweiligen Einrichtung oder Kindertagespflegeperson erfolgen.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Vollständige Wahlfreiheit: Mecklenburg-Vorpommern verfügt über kommunale, kirchliche, freie und private Träger. Die Beitragsfreiheit verbessert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern erheblich und erleichtert die Mobilität zwischen verschiedenen Trägern und Regionen.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Lange Öffnungszeiten beitragsfrei: Die Beitragsfreiheit umfasst bis zu 10 Stunden täglich nach gesetzlichen Standards. Träger können die Öffnungszeiten individuell festlegen. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern mit langen Kita-Öffnungszeiten.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Investitionen in Qualität: 2024 investierten Land und Kommunen 923 Millionen Euro in die Kindertagesförderung - das Land trug 54,5% (503 Millionen Euro). 2025 steigt der Landesanteil auf 55,2%. Die Finanzierung erfolgt auch über Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz.

Kritik & aktuelle Themen

Zukunft der Finanzierung: Trotz der beitragsfreien Kita wird über die langfristige Finanzierbarkeit diskutiert, da Bundesmittel 2025 auslaufen. Der Landesrechnungshof und die Kassenlage der Kommunen stellen die Fortsetzung in Frage. Die Landesregierung betont dennoch: “Die Beitragsfreiheit bleibt”.

Niedersachsen

Überblick

Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG): Das neue NKiTaG wurde am 6. Juli 2021 verabschiedet und trat 2022 in Kraft. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die Gemeinden als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedarfsplanung und praktische Umsetzung verantworten.

Kosten

Beitragsfreiheit ab 3 Jahren: Seit dem 1. August 2018 zahlen Eltern keine Gebühren mehr für Kindergartenkinder von 3 Jahren bis zur Einschulung, wenn die Kita vom Land Finanzhilfe nach dem NKiTaG erhält. Für unter 3-Jährige und längere Betreuungszeiten können weiterhin Beiträge anfallen.

Abrechnung & Elternbeiträge

Kommunale Beitragsfestsetzung: Die Elternbeiträge werden von den Kommunen festgesetzt und variieren erheblich zwischen den Gemeinden. Für Geschwisterkinder gilt eine Ermäßigung von 30%, weitere jüngere Kinder sind befreit. Bei unzumutbarer Belastung können Beiträge übernommen werden

Anmeldung & Platzvergabe

Kommunale Anmeldung mit direkter Kita-Bewerbung: Die Platzvergabe erfolgt kommunal geregelt. Eltern müssen sich direkt bei den gewünschten Kitas bewerben. Die Anmeldeverfahren variieren je nach Kommune - manche nutzen Online-Portale, andere traditionelle Verfahren. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Ausgeglichene Trägerstruktur: Niedersachsen verfügt über kommunale, kirchliche, freie und private Träger. Freie Träger sind verpflichtet, die kommunalen Beitragssätze anzuwenden, wenn sie öffentliche Zuschüsse erhalten. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Die Öffnungszeiten werden von den Trägern festgelegt und variieren. Das neue NKiTaG soll flexiblere Betreuungszeiten ermöglichen und die Qualität verbessern.

Nutzung & Kapazitäten

Personalschlüssel-Verbesserungen geplant: Das neue NKiTaG zielt auf bessere Personalausstattung und höhere Qualitätsstandards ab. Die Beitragsfreiheit für 3-6-Jährige wird durch Landeszuschüsse an die Kommunen finanziert. Der Grundbetrag für zumutbare Belastung liegt bei 83% des Doppelten der Regelbedarfsstufe 1.

Kritik & aktuelle Themen

Qualitätsentwicklung und neue Strukturen: Das neue NKiTaG von 2021 bringt modernere Strukturen und soll die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter verbessern. Diskutiert wird über eine mögliche Ausweitung der Beitragsfreiheit auf jüngere Kinder und längere Betreuungszeiten. Die Elternmitwirkung wurde gestärkt - Eltern sollen bei wichtigen Entscheidungen des Trägers im Benehmen mitwirken.

Nordrhein-Westfalen

Überblick

Kinderbildungsgesetz (KiBiz): Das KiBiz vom 1. August 2008 regelt die Kindertagesbetreuung in NRW. Das Land legt den rechtlichen Rahmen fest, während die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Jugendhilfeträger die praktische Umsetzung und Bedarfsplanung verantworten.

Kosten

Beitragsfreiheit ab 3 Jahren: Seit August 2018 sind Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung in kommunalen und geförderten Kitas beitragsfrei. Für unter 3-Jährige und verlängerte Betreuungszeiten gelten gestaffelte Beiträge nach Einkommen und Betreuungsumfang, die in jeder Kommune unterschiedlich festgelegt werden.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung von der Kommune: Die Eltern erhalten die Rechnung vom Jugendamt, nicht vom Träger. Beiträge richten sich nach Betreuungsumfang und Einkommen. Verpflegungskosten (ca. 25–60 € monatlich) und Zusatzleistungen (Sprach­förderung, Ausflüge) sind extra zu zahlen. Bei finanziellen Schwierigkeiten können Beiträge übernommen werden.

Anmeldung & Platzvergabe

Zentrale Vormerkung mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern melden ihren Betreuungsbedarf zentral beim Jugendamt an und nennen bis zu drei Wunscheinrichtungen. Anschließend müssen sie sich direkt bei den gewünschten Kitas bewerben. Die Kita-Leitungen entscheiden nach eigenem Verfahren über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Vielfältige Trägerlandschaft: NRW hat kommunale, kirchliche, freie und private Träger. Eltern wählen innerhalb des Kreises frei, Wartelisten sind üblich. Freie Träger müssen kommunale Beitragssätze übernehmen, wenn sie Landesmittel erhalten.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Öffnungszeiten variieren meist zwischen 7:00-17:00 Uhr. Die meisten Kitas schließen 20-25 Tage im Jahr (Sommerferien, Weihnachten, pädagogische Tage). Die Buchungszeiten sind in 25, 35 und 45 Stunden wöchentlich gestaffelt.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Versorgung mit Ausbaubedarf U3: NRW betreut über 850.000 Kinder in rund 13.500 Kitas. Betreuungsquoten: 32,2% bei unter 3-Jährigen (unter Bundesdurchschnitt) und 90% bei 3-6-Jährigen. Der Personalschlüssel liegt bei 1:3,7 für Krippengruppen und 1:8 für Kindergartengruppen. 110.400 Kita-Plätze fehlen aktuell zur Bedarfsdeckung.

Kritik & aktuelle Themen

Fachkräftemangel trotz Personalzuwachs: Trotz 59% Personalwachstum seit 2011 fehlen bis 2030 9.000-20.000 zusätzliche Fachkräfte. *Der Mangel an Erzieherinnen führt zu eingeschränkten Betreuungszeiten**. 70% der Kinder werden in Gruppen mit nicht-kindgerechten Personalschlüsseln betreut. Das Land investiert jährlich 3,8 Milliarden Euro in Kitas und plant zusätzliche Leitungs- und Fachkraftstellen ab 2026.

Rheinland-Pfalz

Überblick

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und Kita-Zukunftsgesetz: Das Kita-Zukunftsgesetz von 2021 ergänzt das KJHG. Land definiert Rahmen, die Kommunen als örtliche Träger setzen um.

Kosten

"Beitragsfrei ab Zwei": Seit November 2021 sind Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung vollständig beitragsfrei betreut. Für unter 2-Jährige zahlen Eltern nach Einkommen gestaffelte Beiträge, die landesweit einheitlich geregelt sind. Das Land unterstützt die Kindertagesbetreuung mit über 600 Millionen Euro jährlich.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung von der Kommune: Kommunen stellen Rechnungen an Eltern und erhalten Landeszuschüsse. Verpflegungskosten von etwa 35 Euro monatlich fallen gesondert an. Es gibt eine Sozialstaffel und Geschwister­ermäßigung. Das Land fördert Personalkosten zu 44,7% bei kommunalen und 47,2% bei freien Trägern.

Anmeldung & Platzvergabe

Zentrale Vormerkung und direkte Kita-Bewerbung: Eltern melden ihren Bedarf bei der Kommune an und geben bis zu drei Wunsch­kitas an. Anschließend bewerben sie sich mit dem Zuweisungsschreiben direkt bei den Kitas; die Träger entscheiden. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Ausgeglichene Trägerstruktur: Rheinland-Pfalz verfügt über 50,8% öffentliche und 41,7% konfessionelle Träger sowie 7,5% überkonfessionelle freie Träger. 2.573 Einrichtungen betreuen die Kinder, darunter 209 eingruppige Kitas. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Öffnungszeiten werden von den Trägern festgelegt, meist zwischen 7:00-17:00 Uhr. Das neue platzbezogene Personalbemessungssystem ermöglicht flexiblere Öffnungszeiten. Die Schließzeiten betragen durchschnittlich 25 Tage jährlich.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Versorgungsquoten mit verbesserungsbedürftigen Personalschlüsseln: Etwa 162.000 Kinder werden in rund 2.600 Kitas betreut. Die Betreuungsquoten betragen 42% bei unter 3-Jährigen und 94% bei 3-6-Jährigen. Der Personalschlüssel liegt bei 1:3,7 für Krippengruppen und 1:7,9 für Kindergartengruppen - besser als der Bundesdurchschnitt, aber noch über den wissenschaftlichen Empfehlungen (1:3,0 bzw. 1:7,5). Trotz Verbesserungen durch das Kita-Zukunftsgesetz werden 81% der unter 3-Jährigen und 75% der über 3-Jährigen in Gruppen mit nicht-kindgerechten Personalschlüsseln betreut.

Kritik & aktuelle Themen

Kita-Zukunftsgesetz und Personalbemessung: Das platzbezogene Personalbemessungssystem ersetzt seit 2019 das gruppenbezogene System und sorgt für mehr Transparenz. Der Kita-Pakt 2030 plant höhere Personalschlüssel und den Ausbau von Familienzentren. Die Landesförderung steigt kontinuierlich - 2024 mit einer Mehrbelastung von 62 Millionen Euro im Vollausbau.

Saarland

Überblick

Saarländisches Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SBEBG): Das SBEBG in der aktuellen Fassung von April 2022 ist die zentrale Rechtsgrundlage. Das Land definiert den rechtlichen Rahmen, während Kreise und Gemeinden als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die praktische Umsetzung verantworten.

Kosten

Beitragsfrei ab 2 Jahren: Seit August 2021 sind Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung vollständig beitragsfrei betreut. Für unter 2-Jährige zahlen Eltern einkommensgestaffelte Beiträge, die kommunal festgelegt werden. Das Saarland ist damit eines der wenigen Bundesländer mit weitreichender Beitragsfreiheit.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung von der Gemeinde: Beiträge werden von den Kommunen erhoben, die auch Landeszuschüsse für die Beitragsfreiheit erhalten. Verpflegungskosten von 30-50 Euro monatlich und Zusatzleistungen sind extra zu zahlen. Bei finanziellen Schwierigkeiten können Beiträge übernommen werden.

Anmeldung & Platzvergabe

Kommunale Anmeldung mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern melden sich bei der Gemeinde an und geben bis zu drei Wunscheinrichtungen an. Anschließend bewerben sie sich direkt bei den gewünschten Kitas, die Träger entscheiden nach eigenen Kriterien über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Gemischte Trägerstruktur: Das Saarland verfügt über kommunale, kirchliche, Wohlfahrtsverbände und private Anbieter. Freie Träger müssen kommunale Beitragssätze übernehmen, wenn sie Landesförderung erhalten. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl, jedoch bestehen oft Wartelisten.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Lange Betreuungszeiten: Das Saarland ist Spitzenreiter bei langen Betreuungszeiten - 83% der unter 3-Jährigen und 61% der über 3-Jährigen werden über 45 Stunden wöchentlich betreut. Öffnungszeiten meist 7:00-17:00 Uhr, Schließzeiten 20-25 Tage jährlich.

Nutzung & Kapazitäten

Ausbaubedarf trotz Fortschritten: Rund 33.000 Kinder werden in etwa 550 Kitas betreut. Die Betreuungsquoten betragen 33,4% bei unter 3-Jährigen (Platz 10 bundesweit) und 89% bei 3-6-Jährigen (unter Bundesdurchschnitt). 6.700 Kita-Plätze fehlen zur Bedarfsdeckung der Eltern. Der Personalschlüssel liegt bei 1:3,8 für Krippengruppen und 1:9,6 für Kindergartengruppen.

Kritik & aktuelle Themen

Finanzierungsherausforderungen und Qualitätsentwicklung: Trotz Investitionen in Infrastruktur und Personal sind 79% der Kinder in Gruppen mit nicht-kindgerechten Personalschlüsseln. Die Arbeitskammer fordert mehr Investitionen, bis 2030 wird die Platzlücke nicht zu schließen sein. Diskutiert wird über eine Ausweitung der Beitragsfreiheit auf unter 2-Jährige.

Sachsen

Überblick

Sächsisches Kindertagesstättengesetz (SächsKiTaG): Das SächsKiTaG vom 15. Mai 2009 ist die zentrale Rechtsgrundlage. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedarfsplanung und praktische Umsetzung verantworten.

Kosten

Vollständige Beitragsfreiheit seit 2018: Sachsen bietet kostenfreie Betreuung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung unabhängig vom Einkommen der Eltern. Dies gilt für alle Träger und macht Sachsen zu einem der wenigen Bundesländer mit umfassender Beitragsfreiheit bereits ab 1 Jahr.

Abrechnung & Elternbeiträge

Nur Verpflegungskosten: Eltern zahlen ausschließlich Verpflegungskosten von etwa 40 Euro monatlich direkt an den Essenanbieter. Zusätzliche Leistungen können extra kosten. Die Beitragsfreiheit wird durch Landeszuschüsse an die Kommunen finanziert.

Anmeldung & Platzvergabe

Zentrale Online-Vormerkung mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern melden ihren Bedarf über kommunale Online-Portale an und geben bis zu drei Wunschkitas an. Anschließend bewerben sie sich direkt bei den gewünschten Einrichtungen, die Träger entscheiden über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Hoher Anteil öffentlicher Träger: Sachsen hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil öffentlicher Träger (etwa 56%). Daneben gibt es kirchliche, freie und private Träger. Die öffentlich geförderte Tagespflege besteht aus ca. 1.400 Tagespflegepersonen und versorgt ca. 6.000 KInder. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Typische Öffnungszeiten sind 6:30-17:00 Uhr. Die Schließzeiten betragen meist 20-25 Tage jährlich für Sommerferien, Weihnachten und Fortbildungen. Sachsen gehört zu den Ländern mit längeren Öffnungszeiten.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Fachkraftquote bei ungünstigen Personalschlüsseln: 317.981 Kinder (62,1% aller unter 14-Jährigen) werden in sächsischen Kitas betreut. In 84% der Kita-Teams haben über 80% der Fachkräfte mindestens einen Fachschulabschluss - der zweithöchste Wert bundesweit nach Thüringen. Jedoch werden 93% der Kinder in Gruppen mit nicht-kindgerechten Personalschlüsseln betreut (1:5,3 bei Krippen, 1:11,4 bei Kindergarten). Nur 2 von 100 Kindern im Alter von unter einem Jahr werden in einer Kindertageseinrichtung betreut.

Kritik & aktuelle Themen

Qualitätsverbesserung bei sinkenden Kinderzahlen: Das Kita-Qualitätsgesetz von 2024 verbessert Personalschlüssel schrittweise. Die sinkenden Geburtenzahlen bieten die Chance, 20.800 zusätzliche Fachkräfte einzustellen, um kindgerechte Personalschlüssel zu erreichen. Kultusminister Piwarz betont die Notwendigkeit, die hohe Fachkraftquote zu halten und gleichzeitig die Betreuungsqualität zu verbessern.

Sachsen-Anhalt

Überblick

Kinderförderungsgesetz (KiFöG): Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 5. März 2003 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) die Bedarfsplanung und praktische Umsetzung verantworten.

Kosten

Geschwisterregelung: Seit Januar 2019 zahlen Eltern nur noch für das älteste betreute Kind - jüngere Geschwisterkinder in Krippe, Kindergarten oder Hort sind kostenfrei. Diese Regelung wurde bis Ende 2026 verlängert. Die Elternbeiträge variieren stark: Während in Magdeburg zehn Stunden Krippenbetreuung 150 Euro kosten, sind es in der Verbandsgemeinde Wethautal 287 Euro.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung von der Kommune: Eltern erhalten ihre monatliche Rechnung direkt von der Gemeinde, nicht vom Kita-Träger. Die Höhe legt jede Kommune selbst fest. Zusätzlich zahlen Eltern Verpflegungskosten direkt an den Essenanbieter - diese betragen meist 50-70 Euro monatlich. Weitere Zusatzkosten können für besondere Angebote wie Musik- oder Sprachunterricht anfallen.

Anmeldung & Platzvergabe

Kommunale und regionale Online-Portale: Die Anmeldung erfolgt kommunal geregelt. Mehrere Landkreise wie Stendal haben seit 2021 zentrale Onlineportale eingeführt. Eltern können bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben, die Vergabe erfolgt durch die Träger nach Zusage des Jugendamts.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Überwiegend öffentliche Trägerschaft: Von den 1.810 Kindertageseinrichtungen sind 55,8% in öffentlicher Trägerschaft und 44,2% bei freien Trägern. Freie Träger umfassen Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer, DRK) sowie kirchliche und private Träger. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Typische Öffnungszeiten sind 6:00-17:00 Uhr an Werktagen. Die meisten Kitas schließen bis zu 15 Tage in den Sommerferien, an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Für berufstätige Eltern wird Ersatzbetreuung in anderen Einrichtungen angeboten, wenn der Bedarf acht Wochen vorher angemeldet wird.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Betreuungsquoten bei rückläufigen Kinderzahlen: 2024 wurden 152.143 Kinder betreut (2.749 weniger als im Vorjahr). Die Betreuungsquoten betragen 59,2% bei unter 3-Jährigen (bundesweit Platz 2) und 98,8% bei 3- bis unter 6-Jährigen. Sachsen-Anhalt verfügt über 1.807 Kindertageseinrichtungen mit etwa 20.000 pädagogischen Fachkräften.

Kritik & aktuelle Themen

Personalschlüssel und steigende Kosten: Der Personalschlüssel liegt bei 1:5,5 für Krippengruppen und 1:10,3 für Kindergartengruppen. 2023 erhöhten jede sechste Kommune die Kita-Beiträge um bis zu 120 Euro monatlich. Das Land plant 255 zusätzliche Vollzeitstellen für Kitas mit besonderen Bedarfen. Gleichzeitig führen sinkende Kinderzahlen bereits zu Stellenreduzierungen und Kitaschließungen.

Schleswig-Holstein

Überblick

Kindertagesförderungsgesetz (KiföG SH): Das KiföG SH in der Fassung von März 2020 regelt die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein. Das Land definiert den rechtlichen Rahmen, während Kreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die praktische Umsetzung verantworten

Kosten

Beitragsfreiheit ab 3 Jahren: Seit August 2019 zahlen Eltern für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung keine Beiträge mehr. Für unter 3-Jährige und längere Betreuungszeiten sind Beiträge nach Einkommen gestaffelt und werden kommunal festgelegt. Geschwisterermäßigungen gelten standardmäßig

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung von der Kommune: Kommunen stellen Rechnungen an Eltern und erhalten Landeszuschüsse für die beitragsfreien Stunden. Verpflegungskosten von etwa 30 Euro monatlich fallen gesondert an. Bei finanziellen Schwierigkeiten können Beiträge übernommen werden.

Anmeldung & Platzvergabe

KitaPortal-SH und direkte Kita-Bewerbung: Eltern können über das landesweite KitaPortal Schleswig-Holstein nach Kitas und Kindertagespflege suchen. Sie melden ihren Bedarf zentral an, nennen Wunschkitas und bewerben sich dann direkt bei den gewünschten Einrichtungen. Die Träger entscheiden über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Gemischte Trägerstruktur: Schleswig-Holstein verfügt über kommunale, kirchliche (starker evangelischer Anteil), freie und private Träger. Der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen vertritt viele Einrichtungen. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Öffnungszeiten meist zwischen 7:00-17:00 Uhr. 37 Einrichtungen (2,0%) bieten täglich mindestens 12 Stunden Betreuung an. Die Schließzeiten werden trägerindividuell festgelegt, typisch sind 20-25 Tage jährlich

Nutzung & Kapazitäten

Steigende U3-Betreuung mit starker Kindertagespflege: 119.149 Kinder werden in 1.835 Kindertageseinrichtungen betreut. Die Betreuungsquote bei unter 3-Jährigen stieg auf 38,3% (22.730 Kinder), bei 1-2-Jährigen auf 31,1% und bei 2-3-Jährigen auf 54,7%. Schleswig-Holstein hat den zweithöchsten Anteil an Kindertagespflege bundesweit: 1.844 Tagespflegepersonen betreuen 8.065 Kinder (davon 78% unter 3 Jahren). Das entspricht einem Anteil von etwa 30% aller U3-Betreuung - deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 15,8%. 777 Einrichtungen (42%) bieten integrative Betreuung für behinderte und nicht-behinderte Kinder. Die Kinderzahl stieg um 2.450 (+2,1%) zum Vorjahr. Kindertagespflege wird vom Land als gleichwertiges, familienähnliches Betreuungsangebot zu Kitas aktiv gefördert und ausgebaut.

Kritik & aktuelle Themen

Digitalisierung und Fachkräftesicherung: Geplant sind Fachkräfteoffensiven mit Ausbildungsprämien und Ausbau digitaler Services. Die hohe Zahl integrativer Einrichtungen (42%) zeigt den Fokus auf Inklusion. Die kontinuierlich steigenden Betreuungsquoten erfordern weiteren Personalausbau

Thüringen

Überblick

Thüringer Kinderbildungsgesetz (ThürKiGaG): Das ThürKiGaG vom 16. Dezember 2005 regelt die Kindertagesbetreuung in Thüringen. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedarfsplanung und praktische Umsetzung verantworten.

Kosten

Beitragsfreiheit in den letzten 24 Monaten vor Einschulung: Seit August 2018 sind die letzten beiden Kindergartenjahre vor Einschulung beitragsfrei (etwa ab 4 Jahren). Für unter 3-Jährige und Kinder von 3-4 Jahren zahlen Eltern weiterhin einkommensabhängige Beiträge, die kommunal festgelegt werden. Ein drittes beitragsfreies Jahr ist für 2027 geplant.

Abrechnung & Elternbeiträge

Rechnung der Kommune: Kommunen stellen Rechnungen an Eltern und erhalten Landeszuschüsse. Verpflegungskosten von etwa 30 Euro monatlich und Zusatzangebote sind extra zu zahlen. Bei finanziellen Schwierigkeiten können Beiträge übernommen werden.

Anmeldung & Platzvergabe

Kommunale Elternportale mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern melden ihren Bedarf über kommunale Elternportale an und nennen bis zu drei Wunschkitas. Anschließend bewerben sie sich direkt bei den gewünschten Einrichtungen, die Träger entscheiden über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Angebotsvielfalt & Wahlfreiheit

Gemischte Trägerstruktur: Thüringen verfügt über kommunale, kirchliche, Wohlfahrtsverbände und private Anbieter. Freie Träger müssen kommunale Vorgaben befolgen, wenn sie öffentliche Förderung erhalten. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze.

Öffnungszeiten & Schließzeiten

Trägerindividuelle Regelung: Öffnungszeiten meist zwischen 7:00-17:00 Uhr. Die Schließzeiten betragen durchschnittlich 20-25 Tage jährlich für Sommerferien, Weihnachten und Fortbildungen. Thüringen gehört zu den ostdeutschen Ländern mit längeren Öffnungszeiten.

Nutzung & Kapazitäten

Hohe Betreuungsquoten bei Qualitätsproblemen: 86.538 Kinder werden in 1.351 Kitas betreut - das sind 3.300 weniger als im Vorjahr (-3,7%). Die Betreuungsquoten liegen bei 55% bei unter 3-Jährigen und 95% bei 3-6-Jährigen (über Bundesdurchschnitt). 18.343 Beschäftigte arbeiten in den Kitas, darunter 1.100 Männer (jeder 14. Beschäftigte). 89% der Kita-Teams haben eine Fachkraftquote über 80% - bundesweit Spitzenreiter. Jedoch werden 90% der Kinder in Gruppen mit nicht-kindgerechten Personalschlüsseln betreut.

Kritik & aktuelle Themen

Chance für Qualitätsverbesserung bis 2030: Die sinkenden Kinderzahlen bieten die Möglichkeit, bis 2030 kindgerechte Personalschlüssel zu erreichen, wenn zusätzlich 1.700 Fachkräfte gewonnen werden. Der Personalschlüssel liegt derzeit bei 1:5,1 für Krippen und 1:10,3 für Kindergarten. Die Betreuungsquote der unter 6-Jährigen stieg auf 77,5% (+0,8 Prozentpunkte). Die Landesregierung muss rechtliche Voraussetzungen für mehr Personal schaffen.

Pädagogische Konzepte

Die Wahl der passenden Kita gehört zu den wichtigsten Entscheidungen für Familien. Dabei geht es nicht nur um Lage oder Öffnungszeiten, sondern vor allem um das pädagogische Konzept. Dieses bestimmt, wie Kinder begleitet, gefördert und auf ihrem Entwicklungsweg unterstützt werden.

In Deutschland gibt es eine große Vielfalt an Ansätzen: Montessori, Waldorf, Reggio, Situationsansatz, bilinguale Kitas, inklusive oder heilpädagogische Einrichtungen, offene Konzepte und religiöse Träger. Jeder dieser Wege setzt eigene Schwerpunkte – sei es Selbstständigkeit, Kreativität, Bewegung, Naturerfahrung, Gemeinschaft oder individuelle Förderung.

Für Eltern ist es hilfreich zu wissen: Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“, sondern die Frage, welches Konzept am besten zum eigenen Kind passt. Manche Kinder profitieren von klaren Strukturen und festen Ritualen, andere entfalten sich besonders gut in offenen, kreativen oder naturnahen Umgebungen.

Unser Überblick erklärt die bekanntesten Kita-Konzepte, zeigt ihre Stärken und hilft Eltern, eine fundierte Entscheidung bei der Kita-Wahl zu treffen.

Montessori-Kita

Was ist Montessori-Pädagogik?

Montessori-Kitas folgen dem Leitsatz „Hilf mir, es selbst zu tun.“. Kinder lernen eigenständig in einer vorbereiteten Umgebung, die Selbstständigkeit, Konzentration und Verantwortungsbewusstsein stärkt.

Für Kinder, die...
  • gerne eigenständig ausprobieren
  • ein ruhiges Umfeld brauchen
  • Spaß am konzentrierten Arbeiten haben

Waldorf-Kita

Was ist Waldorf-Pädagogik?

Die Waldorf-Pädagogik nach Rudolf Steiner legt Wert auf Kreativität, Fantasie, Rhythmus und Naturverbundenheit. Medien spielen kaum eine Rolle, stattdessen stehen Musik, Handwerk und freies Spiel im Mittelpunkt.

Für Kinder, die...
  • gerne kreativ sind und basteln
  • viel Raum für Fantasie brauchen
  • Naturverbundenheit und Rituale lieben

Bilinguale Kita

Was bedeutet bilinguale Pädagogik?

In bilingualen Kitas wachsen Kinder mit zwei Sprachen auf – meist Deutsch und Englisch. Durch Immersion („Sprachbad“) wird Sprache spielerisch und natürlich gelernt.

Für Kinder, die...
  • schon früh Sprachen lieben
  • in einer mehrsprachigen Familie aufwachsen
  • Spaß an Kommunikation haben

Pikler-Kita

Was ist Pikler-Pädagogik?

Die Pikler-Pädagogik nach Emmi Pikler setzt auf Achtsamkeit, freie Bewegungsentwicklung und respektvolle Pflege. Besonders in Krippen ist dieser Ansatz beliebt.

Für Kinder, die...
  • sanfte Begleitung brauchen
  • sich in ihrem eigenen Tempo entwickeln sollen
  • Ruhe und Verlässlichkeit schätzen

Freinet-Kita

Was ist Freinet-Pädagogik?

Die Freinet-Pädagogik fördert Mitbestimmung, Selbstorganisation und gemeinschaftliches Lernen. Kinder gestalten ihren Alltag aktiv mit Projekten und Entscheidungen.

Für Kinder, die...
  • gerne mitentscheiden
  • eigene Ideen entwickeln wollen
  • Freude an gemeinschaftlichen Projekten haben

Musik-Kita

Was ist musikpädagogische Erziehung?

In Musik-Kitas gehören Singen, Rhythmus und Instrumente fest zum Alltag. Musik unterstützt Sprache, Kreativität und emotionale Ausdrucksfähigkeit.

Für Kinder, die...
  • gerne singen oder tanzen
  • Freude an Rhythmus und Klängen haben
  • über Musik leichter lernen

Kunst-Kita

Was ist künstlerische Pädagogik?

Kunst-Kitas fördern kreativen Ausdruck durch Malen, Basteln, Theater und andere künstlerische Projekte. Fantasie und eigene Ideen stehen im Vordergrund.

Für Kinder, die...
  • gerne malen und basteln
  • sich kreativ ausdrücken wollen
  • viel Freude an Fantasie haben

Wald- und Natur-Kita

Was ist Naturpädagogik?

In Wald- und Natur-Kitas verbringen Kinder viel Zeit draußen. Jahreszeiten, Naturmaterialien und Bewegungsfreiheit sind feste Bestandteile des Alltags.

Für Kinder, die...
  • viel Bewegung brauchen
  • Natur und Abenteuer lieben
  • draußen besser lernen als drinnen

Bewegungskita

Was ist eine Bewegungskita?

Bewegungskitas legen besonderen Wert auf körperliche Aktivität: Sport, Klettern, Tanz und Bewegungsspiele fördern Motorik und Selbstvertrauen.

Für Kinder, die...
  • viel Energie haben
  • gerne klettern, springen oder tanzen
  • Bewegung für ihre Entwicklung brauchen

Situationsansatz

Was bedeutet Situationsansatz?

Der Situationsansatz orientiert sich an der Lebenswelt der Kinder. Themen und Projekte werden aus ihrem Alltag aufgegriffen und gemeinsam bearbeitet.

Für Kinder, die...
  • stark von ihren Alltagserfahrungen profitieren
  • praxisnah lernen
  • ein individuelles Umfeld brauchen

Reggio-Kita

Was ist Reggio-Pädagogik?

Die Reggio-Pädagogik stammt aus Italien und betont Kreativität, Forschung und Gemeinschaft. Kinder entdecken die Welt in Projekten mit allen Sinnen.

Für Kinder, die...
  • neugierig und experimentierfreudig sind
  • gerne im Team forschen
  • ihre Kreativität entfalten möchten

Inklusive Pädagogik

Was bedeutet Inklusive Pädagogik?

Inklusive Kitas fördern Teilhabe und Vielfalt. Kinder mit und ohne Behinderung oder besonderem Förderbedarf lernen und spielen selbstverständlich gemeinsam.

Für Kinder, die...
  • in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert werden sollen
  • von gemeinsamer Förderung profitieren
  • ein wertschätzendes, vielfältiges Umfeld brauchen

Heilpädagogische Kita

Was bedeutet Heilpädagogisch?

Heilpädagogische Kitas sind auf Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder besonderem Förderbedarf spezialisiert. Fachkräfte arbeiten eng mit Therapeut:innen und Eltern zusammen.

Für Kinder, die...
  • individuelle Entwicklungsbegleitung brauchen
  • therapeutische Unterstützung benötigen
  • von kleinen Gruppen und enger Betreuung profitieren

Offenes Konzept

Was bedeutet Offenes Konzept?

Im offenen Konzept gibt es keine festen Gruppen, sondern Funktionsräume wie Atelier, Bauzimmer oder Rollenspielbereiche. Kinder entscheiden selbst, wo und womit sie sich beschäftigen möchten.

Für Kinder, die...
  • frei wählen und selbst entscheiden wollen
  • unterschiedliche Interessen haben
  • Abwechslung und Eigenständigkeit schätzen

Religionspädagogik

Was bedeutet Religionspädagogik?

Religiöse Kitas (z. B. evangelisch, katholisch oder islamisch) vermitteln Werte, Rituale und Feste ihres Glaubens. Dabei stehen Gemeinschaft, Nächstenliebe und moralische Orientierung im Vordergrund.

Für Kinder, die...
  • in einem wertorientierten Umfeld aufwachsen sollen
  • Freude an Ritualen und Festen haben
  • familiäre Glaubensbezüge vertiefen möchten