Kita in Sachsen-Anhalt
Anmeldung, Kosten, Elternbeiträge und Betreuungszeiten: die Regeln für Sachsen-Anhalt im Überblick. Einzelheiten regelt häufig die Kommune, die Ortssuche im Kita-Wiki führt dorthin.
Anmeldung und Platzvergabe
Kommunale und regionale Online-Portale: Die Anmeldung erfolgt kommunal geregelt. Mehrere Landkreise wie Stendal haben seit 2021 zentrale Onlineportale eingeführt. Eltern können bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben, die Vergabe erfolgt durch die Träger nach Zusage des Jugendamts.
Kosten
Geschwisterregelung: Seit Januar 2019 zahlen Eltern nur noch für das älteste betreute Kind - jüngere Geschwisterkinder in Krippe, Kindergarten oder Hort sind kostenfrei. Diese Regelung wurde bis Ende 2026 verlängert. Die Elternbeiträge variieren stark: Während in Magdeburg zehn Stunden Krippenbetreuung 150 Euro kosten, sind es in der Verbandsgemeinde Wethautal 287 Euro.
Abrechnung und Elternbeiträge
Rechnung von der Kommune: Eltern erhalten ihre monatliche Rechnung direkt von der Gemeinde, nicht vom Kita-Träger. Die Höhe legt jede Kommune selbst fest. Zusätzlich zahlen Eltern Verpflegungskosten direkt an den Essenanbieter - diese betragen meist 50-70 Euro monatlich. Weitere Zusatzkosten können für besondere Angebote wie Musik- oder Sprachunterricht anfallen.
Betreuungs- und Schließzeiten
Trägerindividuelle Regelung: Typische Öffnungszeiten sind 6:00-17:00 Uhr an Werktagen. Die meisten Kitas schließen bis zu 15 Tage in den Sommerferien, an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Für berufstätige Eltern wird Ersatzbetreuung in anderen Einrichtungen angeboten, wenn der Bedarf acht Wochen vorher angemeldet wird.
Betreuungsangebote
Überwiegend öffentliche Trägerschaft: Von den 1.810 Kindertageseinrichtungen sind 55,8% in öffentlicher Trägerschaft und 44,2% bei freien Trägern. Freie Träger umfassen Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer, DRK) sowie kirchliche und private Träger. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze.
Rechtlicher Rahmen
Kinderförderungsgesetz (KiFöG): Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 5. März 2003 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) die Bedarfsplanung und praktische Umsetzung verantworten.
Weitere Hinweise
Personalschlüssel und steigende Kosten: Der Personalschlüssel liegt bei 1:5,5 für Krippengruppen und 1:10,3 für Kindergartengruppen. 2023 erhöhten jede sechste Kommune die Kita-Beiträge um bis zu 120 Euro monatlich. Das Land plant 255 zusätzliche Vollzeitstellen für Kitas mit besonderen Bedarfen. Gleichzeitig führen sinkende Kinderzahlen bereits zu Stellenreduzierungen und Kitaschließungen.