Kita in Bremen
Anmeldung, Kosten, Elternbeiträge und Betreuungszeiten: die Regeln für Bremen im Überblick. Einzelheiten regelt häufig die Kommune, die Ortssuche im Kita-Wiki führt dorthin.
Anmeldung und Platzvergabe
Kommunale Platzvergabe: Die Anmeldung und Platzvergabe erfolgt über die Jugendämter der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Eltern müssen sich bei den gewünschten Kitas direkt bewerben. Die Platzvergabe erfolgt durch die Träger nach eigenen Kriterien und verfügbaren Plätzen.
Kosten
Beitragsfrei ab 3 Jahren: Seit dem 1. August 2019 sind alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung beitragsfrei betreut. Dies gilt für Kitas und Kindertagespflege aller Träger unabhängig vom Einkommen der Eltern. Für unter 3-Jährige zahlen Eltern weiterhin Beiträge nach Einkommen gestaffelt.
Abrechnung und Elternbeiträge
Zentrale Beitragsfestsetzung: In Bremen erfolgt seit 2019 eine zentralisierte Beitragsfestsetzung und -erhebung auch für freie Träger. Eltern erhalten ihre Rechnung von der Stadtgemeinde, nicht vom Träger. Zusätzlich fallen Verpflegungskosten und mögliche Zusatzleistungen an.
Betreuungs- und Schließzeiten
Trägerindividuelle Regelung: Die Öffnungszeiten werden von den Trägern festgelegt. Typische Öffnungszeiten variieren je nach Einrichtung. Die Schließzeiten richten sich nach trägerinternen Regelungen.
Betreuungsangebote
Vielfältige Trägerstruktur: Bremen verfügt über kommunale Träger (KiTa Bremen), kirchliche, freie und private Träger. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl, jedoch bestehen oft Wartelisten. Die Kindertagespflege wurde 2024 reformiert und professionalisiert.
Rechtlicher Rahmen
Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (BremKTG): Das BremKTG vom 19. Dezember 2000 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Bremen. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die praktische Umsetzung verantworten.
Weitere Hinweise
Reform der Kindertagespflege: 2024 wurde das BremKTG grundlegend reformiert, um moderne Betreuungsformen wie Großtagespflegestellen zu ermöglichen. Die maximale Kinderanzahl und Verbundstrukturen wurden neu geregelt. Die Professionalisierung des Berufsfelds steht im Fokus.