Kita in Brandenburg
Anmeldung, Kosten, Elternbeiträge und Betreuungszeiten: die Regeln für Brandenburg im Überblick. Einzelheiten regelt häufig die Kommune, die Ortssuche im Kita-Wiki führt dorthin.
Anmeldung und Platzvergabe
Die Platzvergabe erfolgt kommunal geregelt. Viele Gemeinden führen eine zentralen Vormerkung. Eltern können meist 2-3 Wunscheinrichtungen angeben. Die Platzvergabe erfolgt durch die Träger nach eigenen Kriterien. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit mindestens 6 Stunden täglich.
Kosten
Beitragsfreiheit ab 3 Jahren: Seit dem 1. August 2024 sind alle Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung vollständig beitragsfrei betreut. Dies gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern und für alle Träger. Für unter 3-Jährige zahlen Eltern weiterhin Beiträge.
Abrechnung und Elternbeiträge
Rechnung vom Träger, nur Essengeld für Ü3-Kinder: Träger stellen die Rechnung und erhalten vom Land eine Pauschale von 105-125 Euro pro beitragsfreiem Kind. Eltern zahlen nur noch Essengeld (durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen) direkt an den Essenanbieter. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Sprachunterricht oder Ausflüge können extra kosten.
Betreuungs- und Schließzeiten
Lange Öffnungszeiten: Brandenburg gehört zu den Bundesländern mit den längsten Kita-Öffnungszeiten - über 75% der Kitas haben mehr als 10 Stunden täglich geöffnet. Die Schließzeiten werden trägerindividuell festgelegt. Typische Öffnungszeiten sind 6:00-17:00 Uhr.
Betreuungsangebote
Ausgeglichene Trägerstruktur: Brandenburg verfügt über 51,2% öffentliche und 48,8% freie Träger. Eltern haben grundsätzlich freie Trägerwahl im Rahmen verfügbarer Plätze. Die Finanzierung erfolgt über Landeszuschüsse an die Kommunen und Träger.
Rechtlicher Rahmen
Kindertagesstättengesetz (KitaG): Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 27. Juni 2004 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) die Bedarfsplanung verantworten.
Weitere Hinweise
Weiterer Ausbau der Beitragsfreiheit geplant: Es wird darüber debattiert, alle Elternbeiträge in Krippe und Hort abzuschaffen. Trotz verbesserter Personalschlüssel sind die Betreuungsverhältnisse noch ungünstiger als wissenschaftlich empfohlen.