Baden-Württemberg
Zentrale Online-Vormerkung über KDW: Die Platzvergabe erfolgt über das landesweite “Kita-Data-Webhouse” (KDW) mit zentraler Vormerkung. Eltern registrieren sich online, geben bis zu drei Wunsch-Kitas an, und die Stadtverwaltung leitet die Vormerkung automatisch an die gewünschten Einrichtungen weiter. Eine direkte Bewerbung bei den Kitas ist nicht nötig - die Kitas prüfen die Verfügbarkeit und das Jugendamt informiert über Zu- oder Absagen per Mail. Über 80 Kommunen in Baden-Württemberg nutzen dieses kostenfreie System des Landesjugendamtes.
Bayern
Zentrale Online-Anmeldung über BayernID: Eltern melden ihr Kind immer online über ein kommunales Portal und das BayernID-Benutzerkonto an. Die Platzvergabe und die Kommunikation erfolgen je nach Kommune entweder vollständig digital über das Portal (z.B. über das BayernID-Postfach) oder – in manchen Gemeinden – durch direkte Rückmeldung der Kitas. Die Vergabe erfolgt stets nach den Auswahlkriterien der Kita-Träger. Die Anmeldephase ist meist zwischen Januar und März für das im September beginnende Kita-Jahr.
Berlin
Berliner Gutscheinsystem mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern beantragen zunächst beim Jugendamt ihres Wohnbezirks einen Kita-Gutschein, der den Betreuungsbedarf festlegt. Mit diesem Gutschein müssen sich Eltern dann direkt bei den gewünschten Kitas bewerben und um einen Platz bitten. Der Gutschein kann bei allen rund 1.800 vom Land Berlin finanzierten Einrichtungen eingelöst werden, sofern freie Plätze vorhanden sind. Die Beantragung soll zwischen 9 und 2 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.
Brandenburg
Die Platzvergabe erfolgt kommunal geregelt. Viele Gemeinden führen eine zentralen Vormerkung. Eltern können meist 2-3 Wunscheinrichtungen angeben. Die Platzvergabe erfolgt durch die Träger nach eigenen Kriterien. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit mindestens 6 Stunden täglich.
Bremen
Kommunale Platzvergabe: Die Anmeldung und Platzvergabe erfolgt über die Jugendämter der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Eltern müssen sich bei den gewünschten Kitas direkt bewerben. Die Platzvergabe erfolgt durch die Träger nach eigenen Kriterien und verfügbaren Plätzen.
Hamburg
Hamburger Kita-Gutschein-System: Eltern beantragen bei der Abteilung Kindertagesbetreuung ihres Bezirksamtes oder online einen Kita-Gutschein. Mit diesem Gutschein müssen sich Eltern dann direkt bei den gewünschten Kitas bewerben. Seit Januar 2025 gibt es "XL-Gutscheine", die bis zur Einschulung gelten jedoch nur die Basisbetreuung von 5h abdecken. Bei höherem Betreuungsbedarf muss der Gutschein jährlich neu beantragt werden.
Hessen
Kommunale Anmeldung mit direkter Kita-Bewerbung: Die Platzvergabe erfolgt kommunal geregelt. Eltern müssen sich direkt bei den gewünschten Kitas bewerben. Die Anmeldeverfahren variieren je nach Kommune. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Anmeldung erfolgt über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Antrag soll spätestens drei Monate vor voraussichtlichem Betreuungsbeginn mit Platzzusage der jeweiligen Einrichtung oder Kindertagespflegeperson erfolgen.
Niedersachsen
Kommunale Anmeldung mit direkter Kita-Bewerbung: Die Platzvergabe erfolgt kommunal geregelt. Eltern müssen sich direkt bei den gewünschten Kitas bewerben. Die Anmeldeverfahren variieren je nach Kommune - manche nutzen Online-Portale, andere traditionelle Verfahren. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Nordrhein-Westfalen
Zentrale Vormerkung mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern melden ihren Betreuungsbedarf zentral beim Jugendamt an und nennen bis zu drei Wunscheinrichtungen. Anschließend müssen sie sich direkt bei den gewünschten Kitas bewerben. Die Kita-Leitungen entscheiden nach eigenem Verfahren über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Rheinland-Pfalz
Zentrale Vormerkung und direkte Kita-Bewerbung: Eltern melden ihren Bedarf bei der Kommune an und geben bis zu drei Wunschkitas an. Anschließend bewerben sie sich mit dem Zuweisungsschreiben direkt bei den Kitas; die Träger entscheiden. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Saarland
Kommunale Anmeldung mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern melden sich bei der Gemeinde an und geben bis zu drei Wunscheinrichtungen an. Anschließend bewerben sie sich direkt bei den gewünschten Kitas, die Träger entscheiden nach eigenen Kriterien über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Sachsen
Zentrale Online-Vormerkung mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern melden ihren Bedarf über kommunale Online-Portale an und geben bis zu drei Wunschkitas an. Anschließend bewerben sie sich direkt bei den gewünschten Einrichtungen, die Träger entscheiden über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Sachsen-Anhalt
Kommunale und regionale Online-Portale: Die Anmeldung erfolgt kommunal geregelt. Mehrere Landkreise wie Stendal haben seit 2021 zentrale Onlineportale eingeführt. Eltern können bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben, die Vergabe erfolgt durch die Träger nach Zusage des Jugendamts.
Schleswig-Holstein
KitaPortal-SH und direkte Kita-Bewerbung: Eltern können über das landesweite KitaPortal Schleswig-Holstein nach Kitas und Kindertagespflege suchen. Sie melden ihren Bedarf zentral an, nennen Wunschkitas und bewerben sich dann direkt bei den gewünschten Einrichtungen. Die Träger entscheiden über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
Thüringen
Kommunale Elternportale mit direkter Kita-Bewerbung: Eltern melden ihren Bedarf über kommunale Elternportale an und nennen bis zu drei Wunschkitas. Anschließend bewerben sie sich direkt bei den gewünschten Einrichtungen, die Träger entscheiden über die Platzvergabe. Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.